Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigennützige Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben , die den Zweck des Vereins fremd sind, oder durch hohe Vergütung begünstigt oder benachteiligt werden. Zweck des Vereins ist die Förderung des Landschafts – und Naturschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Hege und Pflege des Nesselbach- teiches und des umliegenden Gelände. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. eines jeden Jahres.